LEISTUNGEN

PKW (BF17/B)

Ab 17/18 Jahren.

Die Klasse B berechtigt zum führen aller Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg, mit höchstens 8 Sitzplätzen für Mitfahrer. Die Führerscheinklasse B beinhaltet automatisch die Klassen AM & L.

Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg darf immer mitgeführt werden.
Ist die zulässige Gesamtmasse von dem Anhänger größer als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination insgesamt 3.500 kg nicht überschreiten

Anhänger (BE)

Erweiterung der Klasse B: BE (Anhänger < 3.500 kg) ab 17/18 Jahre

Mit BE dürfen Kfz die maximal erlaubte Anhängelast (siehe Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I) voll ausnutzen. Die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers darf 3.500 kg jedoch nicht übersteigen.

Anhänger (B96)

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse mit mehr als 750 kg.

Fahrzeugkombination darf 3.500 kg überschreiten, jedoch nicht mehr als insgesamt 4.250 kg.

Mofa

Ab 15 Jahren.

Die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt zum Lenken von „Fahrrädern mit Hilfsmotor“ bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein.

Auffrischungskurs

Die Auffrischung der eigenen Fahrleistung ist jederzeit möglich. Dabei spielt das Alter keine Rolle. Es muss nicht immer Fahren sein, es kann sich dabei auch um das Interesse an den gesetzlichen Änderungen handeln.

Motorrad (A)

Ab 20/21/24 Jahren.

Die Klasse A umfasst alle Krafträder, auch mit Beiwagen. Die Altersgrenze ist von evtl. Vorerwerb und der Nutzungsart abhängig.

Das Mindestalter beträgt:

  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 für mindestens 2 Jahre
  • 21 Jahre sofern im Anschluss ausschließlich dreirädrige Kfz gefahren werden
125er (A1)

Ab 16 Jahren.

Die Klasse A1 umfasst die Leichtkrafträder (bis zu 125 cm³ und 11 kW), wobei hier das Verhältnis Leistung zum Leergewicht von 0,1 kW/kg nicht überschritten werden darf. Auch Trikes können mit der Klasse A1 gefahren werden.

Trikes über 50 cm³ oder einer bbH von über 45km/h, Leistung max. 15 kW.

Motorrad (A2)

Ab 18 Jahren.

Mit der Klasse A2 dürfen ab 18 Jahren Krafträder mit einer Motorleistung von max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von 0,2 kW/kg gefahren werden.

50-er (AM)

Ab 16 Jahren.

Die Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern (Mokicks, Mopeds & Roller), auch mit Beiwagen, Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h, Hubraum bis zu 50 cm³ bzw. einem Elektroantrieb mit einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW. Bei dieser Führerscheinklasse gibt es keine Probezeit.

MPU

Schritt für Schritt zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU – umgangssprachlich auch „Idiotentest“).

Ich arbeite hier mit einer Diplompsychologin zusammen, die früher selbst MPU abgenommen hat.

Weitere Informationen in der Fahrschule.